Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Stress reduzieren und Schädigungen vermeiden
Die Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) noch spezifischer definiert. Sie ist für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße, vorgeschrieben. Der Bundesrat hatte am 20.09.2013 dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt. Laut Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes, indem festgelegt wird, dass psychische Belastungen zu berücksichtigen sind. Kleinbetriebe sind hiervon nicht ausgenommen. Psychische Gesundheit ist für die Qualität der Arbeit Ihrer Mitarbeiter unverzichtbar. Häufig kann Stress langfristig zu abfallender Motivation und weniger Leistungsfähigkeit führen. Darüber hinaus wirkt sich ein erhöhtes Stresslevel negativ auf Ihr Betriebsklima aus. Die Beurteilungen über psychische Belastungen Ihrer Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und diese präventiv vorzubeugen. Unsere Experten sind auf die Online-Befragungsmethode spezialisiert und unterstützen Sie in allen Projektphasen, von der Fragebogenkonzeption bis zur Analyse der Ergebnisse.
Tipps für eine erfolgreiche psychische Gefährdungsbeurteilung
- Idealerweise beteiligen Sie alle für die Studie relevanten internen Stakeholder (z.B. Personal- und Betriebsrat, Geschäftsführung und IT) an der Planung des Projekts
- Von größter Bedeutung ist die Wahrung der Anonymität. Eine personenbezogene Auswertung der Ergebnisse wird daher bereits von unserer Plattform ausgeschlossen
- Ernennen Sie idealerweise „Ambassadors“ in jedem Unternehmensbereich
- Richten Sie den Fokus auf die interne Kommunikation vor dem Projektstart, sowie nach Beendigung der Umfrage. Zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie die Ergebnisse nutzen, um Verbesserungen herbeizuführen